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Pflegegeld und Leistungen ab 2025: Welche finanziellen Unterstützungen stehen Ihnen zu?

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Pflegeversicherung wichtige Änderungen in Kraft, die sowohl Pflegebedürftigen als auch ihren Angehörigen zugutekommen sollen. Eine zentrale Neuerung ist die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen ab 2025 zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2025

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die monatlichen Pflegegeldbeträge wie folgt:

Diese Anpassung soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigen und die häusliche Pflege finanziell stärken.

Anpassung der Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste gewährt. Auch hier gibt es ab 2025 eine Erhöhung um 4,5 Prozent:

Diese Leistungen können für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in Anspruch genommen werden.

Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengeführt. Dies ermöglicht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine flexiblere Nutzung der Mittel zur Entlastung der Hauptpflegeperson. Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt ebenfalls.

Erhöhung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege steigt ab dem 1. Januar 2025 von bisher 125 € auf 131 € pro Monat. Dieser Betrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise Betreuungsangebote oder Hilfe im Haushalt, verwendet werden. 

Fazit

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen in der Pflegeversicherung bringen spürbare finanzielle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Leistungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen bei der Pflegekasse zu beantragen, um die verfügbaren Unterstützungen optimal zu nutzen.

Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu stärken und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Pflegeversicherung bietet, und informieren Sie sich umfassend über Ihre Ansprüche.

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